Abrechnung
Die Kostenabrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den sogenannten Analogleistungen, welche es seit 01.07.2024 gibt.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel problemlos übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen ist meist keine Beantragung notwendig. Die Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie unterscheidet sich schließlich je nach Tarif und darin enthaltenen Konditionen. Daher bitte ich Sie, vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen und sich erforderliche Formulare zuschicken zu lassen.
Aktuell übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 €- 153,00 €) nicht. Die Kosten für eine Einzeltherapie liegen derzeit, je nach Schwierigkeit, Umständen und Aufwand, nach der GOP/GOÄ bei 167,58 € für eine Kurzzeittherapie (812a + 801a) bzw. zwischen 126,02 € und 174,28€ (GOP 861/863+801a) für eine Langzeittherapie pro Sitzung (50 min.).
Gesetzliche Krankenversicherung
Es handelt sich um eine Privatpraxis, sodass ich leider nicht direkt über die "Chipkarte" Ihrer Krankenkasse abrechnen kann. Sollten Sie jedoch schon länger vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zahlt (sog. Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V). Dafür müssen Sie Ihrer Kasse eine erfolglose Suche nach einem Therapieplatz bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung nachweisen. Infomaterial und die entsprechenden Formulare sende ich Ihnen gerne per Mail zu.
Freie Heilfürsorge
Versicherte bei der Freien Heilfürsorge können in der Regel direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren, die Kosten werden übernommen.
Bundeswehr: Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie dann den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Dieser wird Ihnen von Ihren Truppenärzt*innen ausgestellt.
Polizei: Wenn Sie über die Heilfürsorge der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.
Absage und Ausfallhonorar
Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere, ist im Falle Ihrer Verhinderung eine rechtzeitige Absage, d.h. mindestens zwei Werktage vorher (48h im Voraus, wobei der Samstag nicht als Werktag bewertet wird), unbedingt erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass ich bei rechtzeitiger Absage den Termin an eine andere Person, welche vielleicht dringend auf eine Sitzung wartet, vergeben kann. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine berechne ich Ihnen ein Bereitstellungshonorar (60 % der Leistung). Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Sinne eines Vergütungsanspruchs für die Bereitstellung von Leistungen und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.